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Für einen blühenden Kanton Zug:
Ja zur Revision des Steuergesetzes!

Am 30. November stimmen wir Zugerinnen und Zuger über die Revision des Steuergesetzes ab. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen diese Vorlage zur Annahme: Sie wollen, dass der Kanton Zug ein attraktiver und konkurrenzfähiger Wirtschafts- und Unternehmensstandort bleibt. Mit der Revision des Steuergesetzes sollen auch die Familien, die Mieter und der Mittelstand sowie vermögende Steuerzahler entlastet werden.

Von der Revision des Steuergesetzes profitieren alle:
   Verschiedene Punkte in dieser Vorlage entlasten Familien mit Kindern, den Mittelstand und die Mieter. Darauf haben Kantonsrat und Regierungsrat grossen Wert gelegt: Mit diesen Massnahmen bleibt der Kanton Zug ein attraktiver Wohnort.
 
Gewerbe und Wirtschaft profitieren von der Gesetzesrevision. Florierende Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und wirtschaftliche Sicherheit – dies kommt Arbeitnehmern wie Arbeitgebern zugute. Auf Bundesebene haben die Stimmbürger bereits im Februar 2008 einer steuerlichen Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen zugestimmt.
 
Mittelstand und Familien profitieren im Kanton Zug stark von den vermögenden Steuerzahlern: Rund 70% der Vermögenssteuern werden von nur 2% der Steuerpflichtigen bezahlt. Der Kanton Zug soll für diese Steuerzahler auch weiterhin attraktiv bleiben. Die vorgeschlagene massvolle Entlastung grosser Vermögen ist der richtige Weg dazu.

So wird der Kanton Zug im Steuerwettbewerb gestärkt. Dies kommt der gesamten Bevölkerung zugute.

Die Revision des Steuergesetzes
bringt zahlreiche Vorteile:


für die Familien und den Mittelstand
   Der Kinderabzug wird von Fr. 8’300.– auf Fr. 12’000.– erhöht.
Der Freibetrag bei der Vermögenssteuer wird erhöht:
für Ehepaare auf Fr. 200’000.– (statt Fr. 166’000.–), für die übrigen Steuerpflichtigen auf Fr. 100’000.– (statt Fr. 83’000.–).
Die Reineinkommensgrenze beim Mieterabzug wird von Fr. 52’000.– auf künftig Fr. 76’000.– erhöht.
 
für die Unternehmer, Aktionäre und die Gewerbebetriebe
Die Revision des Steuergesetzes mildert die wirtschaftliche Doppelbelastung und senkt die Gewinnsteuern der Unternehmen: Beteiligungen und Gewinne der Aktionäre sollen zu 50% (statt 70%) besteuert werden. Die Gewinnsteuer wird bis 2011 in zwei Schritten von heute 7% auf 6,5% gesenkt.
 
für vermögende Steuerzahler
Vermögensteile über Fr. 600’000.– werden künftig nur noch mit 2 Promille Vermögenssteuer belastet (statt 2,5 Promille), um den Kanton Zug im Steuerwettbewerb zu stärken.

Für einen blühenden Kanton Zug:
Ja zur Revision des Steuergesetzes!


Die vorliegende Revision des Steuergesetzes ist ein wichtiger Schritt, um den Kanton Zug als attraktiven Wohnort, aber auch als Wirtschaftsstandort zu stärken. Wer sich für einen blühenden Kanton Zug mit sicheren Arbeitsplätzen und guten Rahmenbedingungen einsetzen will, stimmt Ja: Mit dem neuen Steuergesetz kann der Kanton Zug noch bessere Rahmenbedingungen für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie andere Unternehmen bieten.

Die Revision des Steuergesetzes wird denn auch von einer breiten Koalition befürwortet: CVP, FDP und SVP stehen ebenso hinter der Vorlage wie die Zuger Wirtschafts- und Branchen-verbände. All diese Organisationen sind der Auffassung, dass die Revision für den Wirtschafts-standort Zug, aber auch für die Qualität des Kantons Zug als Wohnort von hoher Bedeutung ist.

Überparteiliches Komitee «Ja zum Steuergesetz» / Postfach 1407 / 6301 Zug
info@steuergesetz-ja.ch